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Studienleistungen

In jedem Modul können Studienleistungen gefordert werden, die erfolgreich erbracht werden müssen, um zur Modulprüfung zugelassen zu werden. Das können z.B. Übungsblätter oder Protokolle sein.

Studienleistungen sind individuelle Leistungen, die von einem/einer Studierenden im
Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen erbracht werden. Art, Zahl und Umfang der
Studienleistungen sind so festzulegen, dass der für ihre Erbringung erforderliche Zeitaufwand den der jeweiligen Lehrveranstaltung zugeordneten ECTS-Punkten entspricht. Die zu erbringenden Studienleistungen werden den Studierenden spätestens mit Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die erbrachten Studienleistungen sind von dem/der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitenden zu bewerten, aber nicht notwendigerweise auch zu benoten.

Die fachspezifischen Teile der jeweiligen Prüfungsordnung regeln, in welchen Lehrveranstaltungen Studienleistungen zu erbringen sind und welche Studienleistungen als Zulassungsvoraussetzung für die einzelnen Prüfungsleistungen nachzuweisen sind.

 

 


 

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