Informationen zu Hochschulwechsel und Quereinstieg
Bei einem Hochschulwechel oder Quereinstieg müssen verschiedene Dinge beachtet werden. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über wichtige Kriterien geben.
Bitte beachten Sie: Wegen der Umstellung auf den Bachelor-Studiengang sind weder Hochschulwechsel noch Quereinstiege in den Diplomstudiengang mehr möglich. Weiterhin ist kein Übergang vom Diplom in den Bachelor oder umgekehrt vorgesehen.
Nachweis von 8 ECTS-Punkten aus höchstens zwei verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
Nachweis von 16 ECTS-Punkten aus höchstens drei verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten |
Nachweis der Inhalte des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachweis der Inhalte des Moduls Einführung in die Psychologie mit einem Leistungsumfang von 4 ECTS-Punkten |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
Nachweis von 24 ECTS-Punkten aus höchstens vier verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten |
Nachweis der Inhalte des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten |
Nachweis der Inhalte des Moduls Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachweis der Inhalte des Moduls Einführung in die Psychologie mit einem Leistungsumfang von 4 ECTS-Punkten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachweis des Orientierungspraktikums gemäß § 14 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Leistungsumfang von mindestens 5 ECTS-Punkten |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
Nachweis von 40 ECTS-Punkten aus mindestens vier verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten |
Nachweis der Inhalte des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten |
Nachweis der Inhalte des Moduls Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten |
Nachweis von 30 ECTS-Punkten aus dem Bereich Anwendungsfächer |
Nachweis von zwei Berufspraktika gemäß §§ 14 und 15 der Approbationsord- nung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Leistungsumfang von mindestens 5 und 8 ECTS-Punkten |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
Nachweis von 50 ECTS-Punkten aus mindestens vier verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer |
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten |
Nachweis der Inhalte des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten |
Nachweis der Inhalte des Moduls Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten |
Nachweis von 44 ECTS-Punkten aus dem Bereich Anwendungsfächer |
Nachweis von zwei Berufspraktika gemäß §§ 14 und 15 der Approbationsord- nung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Leistungsumfang von mindestens 5 und 8 ECTS-Punkten |
Nachweis eines forschungsorientierten Praktikums gemäß § 13 der Approbati- onsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Leistungsumfang von mindestens 6 ECTS-Punkten |
Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ist über das Bewerbungsportal der Universität Freiburg vorzunehmen.