Bewerbung/ Zugangsvoraussetzungen/ Auswahlsatzungen
Bewerbung
Hinweis: Nächster Bewerbungszeitraum: 1.6.2019 - 15.7.2019
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des ersten Hochschulabschlusses gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 1, bzw. eine vorläufige Bestätigung der Hochschule über bisher erbrachte Studienleistungen (einschließlich Noten und ECTS-Angaben) von mindestens 150 ECTS sowie der Nachweis, dass die Abschlussarbeit bereits angemeldet wurde, sofern das qualifizierende Hochschulstudium noch nicht beendet ist,
- eine aussagekräftige inhaltliche Übersicht über alle Studien- und Prüfungsleistungen des ersten Hochschulabschlusses gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 1 (Leistungsübersicht – Transcript of Records) in amtlich beglaubigter Kopie,
- geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 in beglaubigter Kopie, sofern es sich dabei nicht um die Muttersprache des Bewerbers/der Bewerberin handelt,
- ein tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache unter Angabe von Familienstand/Kindern, ggf. vorliegender Schwerbehinderung und ggf. Betreuung/Pflege von Angehörigen – geeignete Belege sind dem Lebenslauf als Anlage beizufügen.
- einen ersten Abschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 an einer deutschen Hochschule in einem Bachelorstudiengang im Fach Psychologie oder in einem gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben hat, der den in Absatz 2 genannten qualifizierten Anforderungen genügt,
- über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, sowie über Kenntnisse der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, und
- nicht in einem Masterstudiengang im Fach Psychologie eine Prüfung endgültig nicht bestanden oder seinen Prüfungsanspruch verloren hat.
(2) Der Bewerber/Die Bewerberin hat den Nachweis zu erbringen, dass er/sie im Rahmen des zum ersten Abschluss führenden Hochschulstudiums (Absatz 1 Nr. 1) im Fach Psychologie durch die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen mindestens 120 ECTS-Punkten erworben hat. Hiervon müssen jeweils mindestens 40 ECTS-Punkte auf die Bereiche Psychologische Methodenlehre, Psychologische Grundlagenfächer und Psychologische Anwendungsfächer entfallen.
Hinweis: Als ECTS-Punkte im Bereich Psychologische Methodenlehre, Psychologische Grundlagen und Psychologische Anwendungsfächer gilt, was mit den Modulen des Freiburger BSc Psychologie vergleichbar bzw. identisch ist.
Weitere Informationen können Sie in den Auswahlsatzungen nachlesen:
M.Sc. Klinische Psychologie, Neuro- und Rehabiliationswissenschaften, Juni 2016
M.Sc. Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeiten, Juni 2016
Bewerbungsfristen
Über Studiengebühren für internationale Studierende und Zweitstudium können Sie sich hier erkundigen.