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Regelung Prüfungsabmeldung

Regelung zur Prüfungsabmeldung: Studierenden können sich von angemeldeten Prüfungsleistungen bis 3 Tage vor entsprechenden Leistung ohne Angabe von Gründen wieder von der Prüfung abmelden. Es bedarf hierfür eine schriftliche Nachricht (Mail oder Schreiben) an das Prüfungsamt. Diese Regelung gilt für alle Prüfungen mit Ausnahme der Prüfungen, die nur einmal wiederholt werden können, sowie Wiederholungsprüfungen. Selbstverständlich gelten weiterhin die Regelungen zum Prüfungsrücktritt z.B. aus medizinischen Gründen. Bitte beachten Sie aber unbedingt die Fristen zur Ablegung der Orientierungsprüfung im Bachelorstudiengang. [12.02.2024]

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