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Informationen zu Hochschulwechsel und Quereinstieg

Bei einem Hochschulwechel oder Quereinstieg müssen verschiedene Dinge beachtet werden. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über wichtige Kriterien geben.

Bitte beachten Sie: Wegen der Umstellung auf den Bachelor-Studiengang sind weder Hochschulwechsel noch Quereinstiege in den Diplomstudiengang mehr möglich. Weiterhin ist kein Übergang vom Diplom in den Bachelor oder umgekehrt vorgesehen.

 

Auffüllkriterien für das 2. FS im B.Sc.-Studiengang Psychologie

Nachweis von 8 ECTS-Punkten aus höchstens zwei verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten

Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
 

Auffüllkriterien für das 3. FS im B.Sc.-Studiengang Psychologie

Nachweis von 16 ECTS-Punkten aus höchstens drei verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten

Nachweis der Inhalte des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten

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Nachweis der Inhalte des Moduls Einführung in die Psychologie mit einem Leistungsumfang von 4 ECTS-Punkten

Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
 

Auffüllkriterien für das 4. FS im B.Sc.-Studiengang Psychologie

Nachweis von 24 ECTS-Punkten aus höchstens vier verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten
Nachweis der Inhalte des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten

Nachweis der Inhalte des Moduls Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten

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Nachweis der Inhalte des Moduls Einführung in die Psychologie mit einem Leistungsumfang von 4 ECTS-Punkten

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Nachweis des Orientierungspraktikums gemäß § 14 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Leistungsumfang von mindestens 5 ECTS-Punkten

Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
 

Auffüllkriterien für das 5. FS im B.Sc.-Studiengang Psychologie

Nachweis von 40 ECTS-Punkten aus mindestens vier verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten
Nachweis der Inhalte des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten
Nachweis der Inhalte des Moduls Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten
Nachweis von 30 ECTS-Punkten aus dem Bereich Anwendungsfächer
Nachweis von zwei Berufspraktika gemäß §§ 14 und 15 der Approbationsord- nung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Leistungsumfang von mindestens 5 und 8 ECTS-Punkten
 

Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.

 

Auffüllkriterien für das 6. FS im B.Sc.-Studiengang Psychologie

Nachweis von 50 ECTS-Punkten aus mindestens vier verschiedenen Modulen des Bereichs Grundlagenfächer
Nachweis der Inhalte des Moduls Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten
Nachweis der Inhalte des Moduls Inferenzstatistik aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 7 ECTS-Punkten
Nachweis der Inhalte des Moduls Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien aus dem Bereich Methodenfächer mit einem Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten
Nachweis von 44 ECTS-Punkten aus dem Bereich Anwendungsfächer
Nachweis von zwei Berufspraktika gemäß §§ 14 und 15 der Approbationsord- nung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Leistungsumfang von mindestens 5 und 8 ECTS-Punkten
 Nachweis eines forschungsorientierten Praktikums gemäß § 13 der Approbati- onsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem Leistungsumfang von mindestens 6 ECTS-Punkten

Bei Ranggleicheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.

Die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ist über das Bewerbungsportal der Universität Freiburg vorzunehmen.

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