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Prüfungsamt

Das Prüfungsamt Psychologie ist zuständig für die Durchführung und Organisation der Prüfungen im Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) und in den Masterstudiengängen (M.Sc.). Gerne beraten wir Sie in allen Fragen der Prüfungsordnung für das Fach Psychologie.

Achtung: Wir sind nicht zuständig für Anträge auf Zulassung im Fach Psychologie bzw. Bewerbungen für Studienplätze. Anträge, die uns direkt erreichen, können leider nicht bearbeitet oder weitergeleitet werden.

 


 

Kontakt

Dr. Michael Scheuermann Telefon: 0761/203-2499
  pruefungsamt@psychologie.uni-freiburg.de
  Fax:  0761 / 203-2471
   
Diana Bribach Telefon: 0761/203-9406
  pruefungsamt@psychologie.uni-freiburg.de

 

 

Öffnungszeiten:

montags und donnerstags von 9:00 bis 11:00 offene Sprechstunde

und

montags und donnerstags von 11:00-11:30 telefonische Sprechstunde

 


 

Anschrift

Prüfungsamt Psychologie
Engelbergerstraße 41, EG
79085 Freiburg

 
 


Klausur- und Prüfungstermine - Semesterzeiten - Fristen

 

Termine und Fristen Sie finden hier die Prüfungs- und Anmeldetermine für das aktuelle Semester.

ACHTUNG: Bitte aktuelle Änderung Prüfungstermin 'Mess- und Assessmentmethoden' im Master 'Klinische Psychologie, Neuro- und Rehabilitationswissenschaften' beachten

 


Ausstellung von Zeugnissen und Abschlussdokumenten

Es gibt zwei Termine, zu denen die Abschlussdokumente erstellt werden: Das sind der 30.09.2024 und der 30.11.2024.

Nur Anträge, die bis zum 15.08.2024 (für den 30.09.2024) resp. 15.10.2024 (für den 30.11.2024) - nach Möglichkeit gern auch früher - schriftlich oder via Mail im Prüfungsamt eingegangen sind, werden bearbeitet. Ansonsten erfolgt die Ausstellung der Abschlussdokumente erst wieder nach dem folgenden Semster. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für die Anträge.

Falls Bescheinigungen/Unterlagen von Ihnen nachzureichen sind, müssen diese bis zum 02.09.2024 (für den 30.09.2024) resp. bis zum 01.11.2024 (für den 30.11.202) im Prüfungsamt vorliegen. Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge bearbeiten können, bei denen die Angaben bezüglich noch fehlender bzw. noch nicht erfasster Leistungen mit Angabe des jeweiligen Dozenten/der jeweiligen Dozentin vollständig sind.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in HISinOne Ihre gültige Adresse für den Postversand hinterlegt haben. Der Versand kann nur an diese Adresse erfolgen.

 

Hier finden Sie den Antrag.

 


Prüfungsangelegenheiten in den Studiengängen

 

Regelungen für Abmeldung - Rücktritt - Wiederholungen von Studien- und Prüfungsleistungen

Jede Prüfungsleistung erfordert eine Anmeldung im jeweiligen Anmeldezeitraum – jede Studienleistung wird im Anmeldezeitraum registriert.

Nach der Anmeldung/Registrierung erfolgt eine Zulassung, d.h. es wird überprüft, ob Studierende die entsprechende Leistung absolvieren dürfen oder ob z.B. Voraussetzungen fehlen.

Das Ablegen von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt veranstaltungs-/modulbezogen. Anmeldungen sind nur jeweils für den Ersttermin, also den Termin direkt nach der Veranstaltung möglich.

Beispiel: Die Veranstaltung ‚Inferenzstatistik‘ findet immer im SoSe statt, die zugehörige Prüfungsleistung (= Klausur) am Ende der SoSe – die Nachprüfung für Personen, die die Klausur nicht bestanden haben oder die von der Prüfung zurückgetreten sind, findet dann am Ende des Folgesemesters statt.

Man unterscheidet zwischen Abmeldung von einer Prüfung und Rücktritt von einer Prüfung:

Abmeldung: Jede angemeldete Prüfungsleistung kann bis zur Zulassung im HISinOne oder schriftlich an das Prüfungsamt ohne Angabe von Gründen wieder abgemeldet werden. Eine Abmeldung bedeutet, dass die Prüfung und auch die entsprechende Nachprüfung nicht abgelegt werden kann. Es ist eine Neuanmeldung erforderlich.

Beispiel: Abmeldung zur zuvor angemeldeten Klausur ‚Inferenzstatistik‘ im SoSe 2024 heißt: keine Teilnahme an der Klausur im SoSe 2024, auch keine Teilnahme an der Nachklausur im WS 2024/25 und Neuanmeldung obligatorisch im SoSe 2025.

Rücktritt: Für jede angemeldete Prüfungsleistung kann nach der Zulassung schriftlich ein Rücktritt beantragt werden. Gründe für diesen Rücktritt sind insbesondere akute Erkrankung und besondere Umstände wie Todesfälle naher Angehöriger etc. Die Anträge sind zu begründen und mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Der Prüfungsausschuss genehmigt dann gegebenenfalls den Rücktritt. Im Fall eines Rücktritts ist vorgesehen, dass die Studierenden die Prüfungsleistung zum nächstmöglichen Termin ablegen. Eine Neuanmeldung ist nicht notwendig, die Studierenden werden pflichtangemeldet.

Beispiel: Rücktritt von der Prüfung ,Inferenzstatistik‘ im SoSe 2024, Nachprüfung im WS2024/25, keine Anmeldung notwendig. Eine Nichtteilnahme an der Nachprüfung ist nur mit einem weiteren Rücktritt nicht mit einer Abmeldung möglich.

Nichtbestandene Prüfungsleistungen: Nichtbestandene Prüfungsleistungen werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt. Eine Neuanmeldung ist nicht notwendig, die Studierenden werden pflichtangemeldet.

Beispiel: Nichtbestehen der Prüfung ,Inferenzstatistik‘ im SoSe 2024, Nachprüfung im WS2024/25, keine Anmeldung notwendig. Eine Nichtteilnahme an der Nachprüfung ist nur mit einem Rücktritt nicht mit einer Abmeldung möglich.

Zusammengefasst: Eine Abmeldung von pflichtangemeldeten Prüfungen ist nicht möglich, ein Rücktritt ist selbstverständlich möglich.

Prüfungsanmeldezeitraum für alle Leistungen in allen Studiengängen mit Ausnahme des KLIPP-M.Sc. ist im Sommersemester 2024 vom 04.07.-10.07.2024, direkt danach Zulassung.

 

 

 

Alle Informationen bezüglich Prüfungen und Termine entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten:

 

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