Prüfungsamt
Das Prüfungsamt Psychologie ist zuständig für die Durchführung und Organisation der Prüfungen im Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) und in den Masterstudiengängen (M.Sc.). Gerne beraten wir Sie in allen Fragen der Prüfungsordnung für das Fach Psychologie.
Achtung: Wir sind nicht zuständig für Anträge auf Zulassung im Fach Psychologie bzw. Bewerbungen für Studienplätze. Anträge, die uns direkt erreichen, können leider nicht bearbeitet oder weitergeleitet werden.
Dr. Michael Scheuermann | Telefon: 0761/203-2499 |
pruefungsamt@psychologie.uni-freiburg.de | |
Fax: 0761 / 203-2471 | |
Diana Bribach | Telefon: 0761/203-9406 |
pruefungsamt@psychologie.uni-freiburg.de |
Öffnungszeiten:
montags und donnerstags von 9:00 bis 11:00 offene Sprechstunde
und
montags und donnerstags von 11:00-11:30 telefonische Sprechstunde
Das Prüfungsamt ist in der Zeit vom 20.12.2024 bis inkl. 6.01.2025 geschlossen. Wir wünschen frohe Feiertage.
Prüfungsamt Psychologie |
Engelbergerstraße 41, EG |
79085 Freiburg |
Räume für Prüfungen
Die kommenden Prüfungen im Wintersemster 24/25 im Zeitraum vom 3.2. bis 21.2.2025 werden im Hörsaalgebäude Engelberger Straße 41 c stattfinden.
Ausnahme ist die Prüfung Wirtschaftspsychologie am 10.02.2025: Diese findet in den E-Klausurenräume in der Werthmannstraße 4 statt.
Wir wünschen alle viel Erfolg.
Exposés der Abschlussarbeiten im KLIPP-Master für azyklisch Studierende
Die Frist für die Abgabe der Exposés der Masterarbeiten im KLIPP-Master für azyklisch Studierende ist am 31. Januar 2025. Alle, die das noch nicht getan haben, bitten wir, sich entsprechend eine/n Betreuenden zu suchen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit ist dann vom 15. Februar 2025 beginnend 12 Monate.
Die Exposés werden durch die Betreuenden digital im Prüfungsamt eingereicht. Gleichzeitig müssen die Studierenden den Antrag auf Zuteilung des Themas für die Masterarbeit (hier) ausgefüllt und unterzeichnet in Papierform dem Prüfungsamt zukommen lassen. Wenig später erfahren die Studierenden dann über ihre Zulassung zur Abschlussarbeit und über das Abgabedatum via HISinOne.
Wir wünschen viel Erfolg und verweisen gern auf den Abschnitt "Ausstellung von Zeugnissen und Abschlussdokumenten" auf dieser Seite etwas weiter unten.
Exposés der Abschlussarbeiten im Psychology-Master
die Frist für die Abgabe der Exposés der Masterarbeiten im Psychology-Master ist am 31. Januar 2025. Alle, die das noch nicht getan haben, bitten wir, sich entsprechend eine/n Betreuenden zu suchen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit ist dann vom 01. Februar bis 31. Juli 2025.
Die Exposés werden durch die Betreuenden digital im Prüfungsamt eingereicht. Gleichzeitig müssen die Studierenden den Antrag auf Zuteilung des Themas für die Masterarbeit (hier) ausgefüllt und unterzeichnet in Papierform dem Prüfungsamt zukommen lassen. Wenig später erfahren die Studierenden dann über ihre Zulassung zur Abschlussarbeit und über das Abgabedatum via HISinOne.
Wir wünschen viel Erfolg und verweisen gern auf den Abschnitt "Ausstellung von Zeugnissen und Abschlussdokumenten" auf dieser Seite etwas weiter unten.
Exposés der Abschlussarbeiten in den Masterstudiengängen Klinische Psychologie, Neuro- und Rehabilitationswissenschaften sowie Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeiten
Bis zum 9.12.24 müssen die Exposés der Abschlussarbeiten in den Masterstudiengängen Klinische Psychologie, Neuro- und Rehabilitationswissenschaften sowie Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeiten digital im Prüfungsamt eingegangen sein. Das erfolgt durch die Betreuenden, mit denen der Inhalt des Exposés vorab abgestimmt wurde.
Gleichzeitig müssen die Studierenden den Antrag auf Zuteilung des Themas für die Masterarbeit (hier) ausgefüllt und unterzeichnet in Papierform dem Prüfungsamt zukommen lassen. Wenig später erfahren die Studierenden dann über ihre Zulassung zur Abschlussarbeit und über das Abgabedatum via HISinOne. Wir wünschen viel Erfolg und verweisen gern auf den Abschnitt "Ausstellung von Zeugnissen und Abschlussdokumenten" auf dieser Seite etwas weiter unten.
Klausur- und Nachschreibtermin & Fristen für Abschlussarbeiten
Hier sind die Terminübersichten für Prüfungen und Abschlussarbeiten im WiSe24/25 für den Bachelor und die Masterstudiengänge. Wir wünschen schon jetzt viel Erfolg.
Nachteilsausgleich
Für alle Studierenden sollen vergleichbare Bedingungen und Voraussetzungen zur Studierbarkeit und Chancengleichheit zur Erbringung von Studienleistungen und Prüfungen ermöglicht werden. Für Studierende mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann das durch einen Nachteilsausgleich gewährleistet werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Nachteilsausgleichende Maßnahmen müssen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung oder von Veranstaltungen festgelegt werden.
Beispiele für nachteilsausgleichende Maßnahmen sind: Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
- Pausen in Prüfungen
- Separater Raum während der Prüfung
- Fristverlängerung von Abgabeterminen
- Nutzung technischer Hilfsmittel
Der Nachteilsausgleich wird auf schriftlichen Antrag durch den Prüfungsausschuss geprüft und beschieden. Der Antrag sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.
Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.
Der Antrag muss zusammen mit der Prüfungsanmeldung oder spätestens einen Monat vor der Studien- oder Prüfungsleistung gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Prüfungsamt.
Ausstellung von Zeugnissen und Abschlussdokumenten
Es gibt zwei Termine, zu denen die Abschlussdokumente Ende des WiSe 24/25 erstellt werden: Das sind der 30.04. und der 30.06.2025.
Nur Anträge, die bis zum 31.03. (für den 30.04.) bzw. 31.05. (für den 30.06.) – nach Möglichkeit auch früher – schriftlich/oder via E-Mail im Prüfungsamt eingegangen sind, werden bearbeitet.
Falls Bescheinigungen/Unterlagen von Ihnen nachzureichen sind, müssen diese bis zum 11.04. (für den 30.04.) bzw. bis zum 13.06. (für den 30.06.) im Prüfungsamt vorliegen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie in HISinOne eine gültige Postadresse für den Versand hinterlegt haben. Der Versand kann nur an diese Adresse erfolgen.
Prüfungsangelegenheiten in den Studiengängen
Regelungen für Abmeldung - Rücktritt - Wiederholungen von Studien- und Prüfungsleistungen
Jede Prüfungsleistung erfordert eine Anmeldung im jeweiligen Anmeldezeitraum – jede Studienleistung wird im Anmeldezeitraum registriert.
Nach der Anmeldung/Registrierung erfolgt eine Zulassung, d.h. es wird überprüft, ob Studierende die entsprechende Leistung absolvieren dürfen oder ob z.B. Voraussetzungen fehlen.
Das Ablegen von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt veranstaltungs-/modulbezogen. Anmeldungen sind nur jeweils für den Ersttermin, also den Termin direkt nach der Veranstaltung möglich.
Beispiel: Die Veranstaltung ‚Inferenzstatistik‘ findet immer im SoSe statt, die zugehörige Prüfungsleistung (= Klausur) am Ende der SoSe – die Nachprüfung für Personen, die die Klausur nicht bestanden haben oder die von der Prüfung zurückgetreten sind, findet dann am Ende des Folgesemesters statt.
Man unterscheidet zwischen Abmeldung von einer Prüfung und Rücktritt von einer Prüfung:
Abmeldung: Jede angemeldete Prüfungsleistung kann bis zur Zulassung im HISinOne oder schriftlich an das Prüfungsamt ohne Angabe von Gründen wieder abgemeldet werden. Eine Abmeldung bedeutet, dass die Prüfung und auch die entsprechende Nachprüfung nicht abgelegt werden kann. Es ist eine Neuanmeldung erforderlich.
Beispiel: Abmeldung zur zuvor angemeldeten Klausur ‚Inferenzstatistik‘ im SoSe 2024 heißt: keine Teilnahme an der Klausur im SoSe 2024, auch keine Teilnahme an der Nachklausur im WS 2024/25 und Neuanmeldung obligatorisch im SoSe 2025.
Rücktritt: Für jede angemeldete Prüfungsleistung kann nach der Zulassung schriftlich ein Rücktritt beantragt werden. Gründe für diesen Rücktritt sind insbesondere akute Erkrankung und besondere Umstände wie Todesfälle naher Angehöriger etc. Die Anträge sind zu begründen und mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Der Prüfungsausschuss genehmigt dann gegebenenfalls den Rücktritt. Im Fall eines Rücktritts ist vorgesehen, dass die Studierenden die Prüfungsleistung zum nächstmöglichen Termin ablegen. Eine Neuanmeldung ist nicht notwendig, die Studierenden werden pflichtangemeldet.
Beispiel: Rücktritt von der Prüfung ,Inferenzstatistik‘ im SoSe 2024, Nachprüfung im WS2024/25, keine Anmeldung notwendig. Eine Nichtteilnahme an der Nachprüfung ist nur mit einem weiteren Rücktritt nicht mit einer Abmeldung möglich.
Nichtbestandene Prüfungsleistungen: Nichtbestandene Prüfungsleistungen werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt. Eine Neuanmeldung ist nicht notwendig, die Studierenden werden pflichtangemeldet.
Beispiel: Nichtbestehen der Prüfung ,Inferenzstatistik‘ im SoSe 2024, Nachprüfung im WS2024/25, keine Anmeldung notwendig. Eine Nichtteilnahme an der Nachprüfung ist nur mit einem Rücktritt nicht mit einer Abmeldung möglich.
Zusammengefasst: Eine Abmeldung von pflichtangemeldeten Prüfungen ist nicht möglich, ein Rücktritt ist selbstverständlich möglich.
Prüfungsanmeldezeitraum für alle Leistungen in allen Studiengängen mit Ausnahme des KLIPP-M.Sc. ist im Sommersemester 2024 vom 04.07.-10.07.2024, direkt danach Zulassung.
Alle Informationen bezüglich Prüfungen und Termine entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten:
- Prüfungsangelegenheiten im B.Sc. Psychologie für Studierende, die sich in der neuen Prüfungsordnung 2021 befinden, d.h. Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2020/21 begonnen haben
- Prüfungsangelegenheiten im B.Sc. Psychologie (alte Prüfungsordnungen bis 2020)
- Prüfungsangelegenheiten im M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie, Neuro- und Rehabilitationswissenschaften
- Prüfungsangelegenheiten im M.Sc. Psychologie: Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeit