Prüfungen
Im Bachelor sind Prüfungen ab dem ersten Semester zu erbringen. Meist sind dies schriftliche Prüfungen am Ende des Semesters.
1. Orientierungsprüfung
Der/Die Bachelorstudierende hat in der Orientierungsprüfung nachzuweisen, dass er/sie sich in seinen/ihren Studienfächern grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet hat und somit für die von ihm/ihr gewählten Fächer grundsätzlich geeignet ist. Die Orientierungsprüfung wird im Hauptfach und im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt. Die für die Orientierungsprüfung im Bachelor of Science erforderlichen Prüfungsleistungen sind bis zum Ende des 2. Fachsemesters zu erbringen. Werden sie nicht bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der/die Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der jeweilige Fachprüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden.
Liegen die für die Orientierungsprüfung erforderlichen Prüfungsleistungen vor, wird auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin vom zuständigen Fachprüfungsausschuss unter dem Datum der letzten Prüfungsleistung bzw. Ergänzungsleistung eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Orientierungsprüfung ausgestellt. Die Bescheinigung wird mit dem Dienstsiegel des zuständigen Instituts ausgestellt und ist von dem/der Vorsitzenden des zuständigen Fachprüfungsausschusses zu unterzeichnen.
2. Zwischenprüfung
Im Bachelor of Arts Studiengang hat der/die Studierende in der Zwischenprüfung nachzuweisen, dass er/sie die für eine erfolgreiche Weiterführung des Studiums notwendigen fachlichen und methodischen Grundlagen erworben hat. Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durchgeführt. Die Zulassungsvoraussetzungen, Inhalt und Umfang der Prüfungsleistungen sowie ggf. erforderliche Ergänzungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen fachspezifischen
Teil der Prüfungsordnung.
Liegen die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise vor, wird auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin vom zuständigen Fachprüfungsausschuss unter dem Datum der letzten Prüfungsleistung bzw. Ergänzungsleistung ein Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung ausgestellt. Das Zeugnis wird mit dem Dienstsiegel des zuständigen Instituts ausgestellt und ist vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden des zuständigen Fachprüfungsausschusses zu unterzeichnen.
3.Die Bachelor-Prüfung
Die Bachelor-Prüfung bildet den Abschluss eines Bachelorstudiengangs an der Universität Freiburg. Durch die Bachelor-Prüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat/die Kandidatin die im Studium vermittelten Fachkenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge seines/ihres Fachs überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.
Die Bachelor-Prüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungen im Hauptfach und im Nebenfach und der Bachelor-Arbeit. Die fachspezifischen Teile können ergänzend die Präsentation der Bachelor-Arbeit oder ein Kolloquium zur Bachelor-Arbeit vorsehen.