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Prüfungsangelegenheiten im Masterstudiengang Psychologie: Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeiten

Hier finden Sie Informationen und Termine vom Prüfungsamt, die den Masterstudiengang Psychologie: Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeiten betreffen. Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Informationen unter 'Studium und Lehre'.

Prüfungsamt

Das Prüfungsamt Psychologie ist als Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zuständig für die Durchführung und Organisation der Prüfungen im Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) und in den Masterstudiengängen (M.Sc.). Gerne beraten wir Sie in allen Prüfungsangelegenheiten für das Fach Psychologie.

 

Kontakt

  • Dr. Michael Scheuermann:

     0761/203-2499

  • Kornelia Kappeler:

     0761/203-9406


Postanschrift:

  • Prüfungsamt

     Engelbergerstraße 41, EG
     79085 Freiburg
     Tel.  0761 / 203-2499 oder 203-9406
     Fax  0761 / 203-2471
 

Öffnungszeiten

  • montags und donnerstags von 9:00 bis 11:00 Uhr persönlich und 11:00 bis 11:30 Uhr telefonisch sowie nach Vereinbarung

 


Im Folgenden finden Sie Informationen die Studierende des „Masters of Science Psychologie: Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeiten“ betreffen.

1 Prüfungsordnung & Zulassungsordnung



2 Modulhandbuch & optionaler Studienverlaufsplan

 


3 Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zu den Prüfungen des Masters of Science erfolgt zweimal jährlich elektronisch unter Online Prüfungsanmeldung. Außerhalb der Anmeldefristen (siehe Fristen und Termine) ist der Link nicht zu erreichen. Es handelt sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist, d.h. wer die Anmeldung verpasst, kann im entsprechenden Semester nicht an den Prüfungen (auch nicht an den Nachklausuren, Wiederholungsprüfungen) etc. teilnehmen.

Achtung: Sie müssen sich für jede Prüfungsleistung, d.h. in jeder Veranstaltung (egal ob Seminar, Vorlesung oder Übung), in denen eine Prüfungsleistung verlangt wird (egal ob Klausur, Hausarbeit oder Protokoll) auch anmelden. Diese Anmeldung gilt auch als bedingte Anmeldung für die Wiederholungsprüfung.

Prüfungsabmeldung ist schriftlich beim Prüfungsamt bis zum jeweiligen Zulassungstermin  möglich.

 


4 Wiederholung von Prüfungen – Krankheitsfall

Nichtbestandene Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. Zwei der Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden, allerdings dürfen sie nicht zum selben Bereich gehören. Es ist nicht möglich eine Prüfungsleistung zur Notenverbesserung zu wiederholen.

Im Krankheitsfall oder zur Wiederholung von Prüfungen bitte die folgenden Formulare beachten:

 


5 Praktikum

Im Rahmen des Master of Science Psychologie Studiengangs, ist eine berufspraktische Tätigkeit in Form eines Praktikums vorgesehen. Das Praktikum umfasst mindestens 6 Wochen, wofür 12 ECTS-Punkte vergeben werden. Die Praktikumsbestätigung (Vorlage) einschließlich des Praktikumsberichts (Vorlage) , ist bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Exposés für die Masterarbeit  einzureichen.

Anforderungen an Praktikumsstelle/ Voraussetzungen für das Praktikum:

  • Das Praktikum findet in einem für Psychologen/innen relevanten Arbeitsfeld statt.
  • Der/die Praktikant/in führt im Praktikum eine psychologische Tätigkeit aus.
  • Das Praktikum findet an einer Stelle statt, an der ein/e Psychologe/in arbeitet, die den/die Praktikanten/in betreut.

 

Über das Praktikum ist ein schriftlicher Bericht im Umfang von 1 ECTS-Punkt bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fach-Semesters vorzulegen.

Das Praktikum kann im In- oder im Ausland geleistet werden. Das Praktikum kann jedoch nicht in zwei Teilpraktika aufgeteilt werden, sondern muss 6 Wochen am Stück andauern. Im Einzelfall ist es auch möglich, eine Praktikumsstelle in einem psychologischen Arbeitsfeld ohne externe psychologische Betreuung anzutreten. In diesem Fall muss eine interne Betreuung mit einem/r Dozierenden des Instituts für Psychologie vereinbart werden, der den Praktikanten/die Praktikantin betreut.

 


6 Masterarbeit

Die Master of Science-Arbeit komplementiert den Masterstudiengang der Psychologie. Sie muss im zweiten Masterjahr (beginnend im 3. Semester) geschrieben werden. Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 50 ECTS-Punkte, darunter auch diejenigen der Module M1, M2 und M3 aus dem Bereich Methodenfächer erworben hat. Die Masterarbeit ist innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zu erstellen und hat einen Umfang von 30 ECTS-Punkten. Sie kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Nach Absprache kann sie auch mit Co-Betreuung in Einrichtungen außerhalb des Instituts absolviert werden.

Ausschreibungen für Master Abschlussarbeiten

Den Termin für die Einreichung der Exposés für die Masterarbeit entnehmen Sie bitte der Seite Fristen und Termine. Hinweise für die Abfassung des Exposés erhalten Sie in Ihrem Projektseminar - folgendes Dokument gibt Ihnen einen Überblick, letztlich bindend sind die Anforderungen des/r Betreuers/Betreuerin.

Merkblatt für die Abfassung eines Exposés (pdf)

Bitte reichen Sie das Exposé in zweifacher Ausfertigung, auf dem Deckblatt von der Betreuerin/vom Betreuer unterschrieben gemeinsam mit dem folgenden Antrag fristgerecht ein.

Antrag auf Zuteilung der Masterarbeit (pdf)

Die Masterarbeit wird dann von Anfang Januar bis Ende Juni abgefasst. Genaue Termine erhalten Sie mit Ihrem Zuteilungsbescheid, der Ihnen noch vor Weihnachten zugeht.

Erklärung selbstständige Verfassung

 


8 Fachfremdes Wahlmodul

Im Rahmen des Studiengangs Master of Science ist ein sogenanntes Fachfremdes Wahlmodul zu absolvieren. Insgesamt sollen dabei 6 ECTS erworben werden – das Modul muss bis zum Ende des Studiums absolviert sein. Es gibt ein offenes Angebot an Modulen, die nach Absprache akzeptiert werden können. Das Wahlmodul umfasst nur Studienleistungen, Prüfungsleistungen werden nicht verlangt! Merkblatt

Besondere Hinweise:

  • Curriculum Psychopathologie: Veranstaltungen im 3. Semester

 


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Psychologie.

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