Unterlagen für den Zulassungsantrag
Folgende Unterlagen müssen im Zulassungsantrag hochgeladen werden (gemäß Auswahlsatzung § 4):
Wenn Sie Ihren Bachelor bereits abgeschlossen haben:
- Das Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses.
- Eine aussagekräftige inhaltliche Übersicht über alle Studien- und Prüfungsleistungen des ersten Hochschulabschlusses (Leistungsübersicht / Transcript of Records; offiziell signiert/beglaubigt).
- Ein Nachweis darüber, dass der Bachelorabschluss die berufsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Psychotherapeutengesetz einhält, beziehungsweise ein Nachweis darüber, dass der Studienabschluss gleichwertig ist (offiziell signiert/beglaubigt).
- Geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (C1) und Englisch (B2; beide offiziell signiert/beglaubigt).
Wenn Sie Ihren Bachelor bereits abgeschlossen haben und noch kein Zeugnis vorliegt:
- Eine Bestätigung der Hochschule, dass und mit welcher Gesamtnote Ihr Studium abgeschlossen wurde (z.B. Leistungsübersicht / Transcript of Records; offiziell signiert/beglaubigt).
- Eine Leistungsübersicht mit Angaben zu Einzelnoten und erworbenen ECTS-Punkten (z.B. Transcript of Records;offiziell signiert/beglaubigt).
- Ein Nachweis darüber, dass der Bachelorabschluss die berufsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Psychotherapeutengesetz einhält, beziehungsweise ein Nachweis darüber, dass der Studienabschluss gleichwertig ist (offiziell signiert/beglaubigt).
- Geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (C1) und Englisch (B2; beide offiziell signiert/beglaubigt).
Wenn Sie Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen haben:
- Eine Bescheinigung der Hochschule über alle bereits erbrachten Leistungen (einschließlich Noten und Angaben zu erworbenen ECTS-Punkten) von mindestens 150 ECTS-Punkten (z.B. Leistungsübersicht / Transcript of Records; offiziell signiert/beglaubigt).
- Eine Bestätigung der Hochschule über die Benotung, ersatzweise die Einreichung oder zumindest die Anmeldung der Abschlussarbeit oder über das voraussichtliche Abschlussdatum des Studiums (z.B. Leistungsübersicht / Transcript of Records; offiziell signiert/beglaubigt).
- Ein Nachweis darüber, dass der Bachelorabschluss die berufsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Psychotherapeutengesetz einhält, beziehungsweise ein Nachweis darüber, dass der Studienabschluss gleichwertig ist (offiziell signiert/beglaubigt).
- Geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (C1) und Englisch (B2; beide offiziell signiert/beglaubigt).
Den vollständigen Wortlaut der Auswahlsatzung können Sie hier nachlesen:
M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie