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Unterlagen für den Zulassungsantrag

Folgende Unterlagen müssen im Zulassungsantrag hochgeladen werden (gemäß Auswahlsatzung § 4):

Wenn Sie Ihren Bachelor bereits abgeschlossen haben:

  1. Das Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses.
  2. Eine aussagekräftige inhaltliche Übersicht über alle Studien- und Prüfungsleistungen des ersten Hochschulabschlusses (Leistungsübersicht / Transcript of Records; offiziell signiert/beglaubigt).
  3. Ein Nachweis darüber, dass der Bachelorabschluss die berufsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Psychotherapeutengesetz einhält, beziehungsweise ein Nachweis darüber, dass der Studienabschluss gleichwertig ist (offiziell signiert/beglaubigt).
  4. Geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (C1) und Englisch (B2; beide offiziell signiert/beglaubigt).

 

Wenn Sie Ihren Bachelor bereits abgeschlossen haben und noch kein Zeugnis vorliegt:

  1. Eine Bestätigung der Hochschule, dass und mit welcher Gesamtnote Ihr Studium abgeschlossen wurde (z.B. Leistungsübersicht / Transcript of Records; offiziell signiert/beglaubigt).
  2. Eine Leistungsübersicht mit Angaben zu Einzelnoten und erworbenen ECTS-Punkten (z.B. Transcript of Records;offiziell signiert/beglaubigt).
  3. Ein Nachweis darüber, dass der Bachelorabschluss die berufsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Psychotherapeutengesetz einhält, beziehungsweise ein Nachweis darüber, dass der Studienabschluss gleichwertig ist (offiziell signiert/beglaubigt).
  4. Geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (C1) und Englisch (B2; beide offiziell signiert/beglaubigt).

 

Wenn Sie Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen haben:

  1. Eine Bescheinigung der Hochschule über alle bereits erbrachten Leistungen (einschließlich Noten und Angaben zu erworbenen ECTS-Punkten) von mindestens 150 ECTS-Punkten (z.B. Leistungsübersicht / Transcript of Records; offiziell signiert/beglaubigt).
  2. Eine Bestätigung der Hochschule über die Benotung, ersatzweise die Einreichung oder zumindest die Anmeldung der Abschlussarbeit oder über das voraussichtliche Abschlussdatum des Studiums (z.B. Leistungsübersicht / Transcript of Records; offiziell signiert/beglaubigt).
  3. Ein Nachweis darüber, dass der Bachelorabschluss die berufsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Psychotherapeutengesetz einhält, beziehungsweise ein Nachweis darüber, dass der Studienabschluss gleichwertig ist (offiziell signiert/beglaubigt).
  4. Geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (C1) und Englisch (B2; beide offiziell signiert/beglaubigt).
     

Den vollständigen Wortlaut der Auswahlsatzung können Sie hier nachlesen:

M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie

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