Prüfungsangelegenheiten im B.Sc. Psychologie - neue PO 2021
Hier finden Sie Informationen und Termine vom Prüfungsamt, die den Bachelorstudiengang betreffen. Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Informationen unter 'Studium und Lehre'.
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt Psychologie ist als Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zuständig für die Durchführung und Organisation der Prüfungen im Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) und in den Masterstudiengängen (M.Sc.). Gerne beraten wir Sie in allen Prüfungsangelegenheiten für das Fach Psychologie.
Liebe Studierende,
Michael Scheuermann und Diana Bribach sind in der Woche vom 26. bis 30.8.24 außer Haus. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit in dringenden Fällen an Yvonne Ziegler, E-Mail: yvonne.ziegler@psychologie.uni-freiburg.de. Danke.
Kontakt
- Dr. Michael Scheuermann:
0761/203-2499
- Diana Bribach:
0761/203-9406
Postanschrift:
- Prüfungsamt
Engelbergerstraße 41, EG
79085 Freiburg
Tel. 0761 / 203-2499 oder 203-9406
Fax 0761 / 203-2471
Öffnungszeiten
- montags und donnerstags von 9:00 bis 11:00 Uhr persönlich und 11:00 bis 11:30 Uhr telefonisch sowie nach Vereinbarung
Im Folgenden finden Sie Informationen, die Studierende des Bachelor of Science im Hauptfach betreffen.
1 Prüfungsordnung
Seit dem Wintersemester 2020/21 gilt eine neue Prüfungsordnung für den Bachelor of Science,- der Bachelor wird damit polyvalent und bereitet auch auf den Master in Psychotherapie mit - diese findet sich unter:
2 Modulhandbuch & optionaler Studienverlaufsplan
3 Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zu den Prüfungen des Bachelors erfolgt zweimal jährlich elektronisch unter Online Prüfungsanmeldung. Außerhalb der Anmeldefristen ist der Link nicht zu erreichen. Es handelt sich bei dieser Frist um eine Ausschlussfrist, d.h. wer die Anmeldung verpasst, kann im entsprechenden Semester nicht an den Prüfungen (auch nicht an den Nachklausuren, Wiederholungsprüfungen) etc. teilnehmen.
Achtung: Sie müssen sich für jede Prüfungsleistung, d.h. in jeder Veranstaltung (egal ob Seminar, Vorlesung oder Übung), in denen eine Prüfungsleistung verlangt wird(egal ob Klausur, Hausarbeit oder Protokoll) auch anmelden. Diese Anmeldung gilt auch als bedingte Anmeldung für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsabmeldung ist schriftlich beim Prüfungsamt bis zum jeweiligen Zulassungstermin möglich.
Orientierungsprüfung: Als Orientierungsprüfung gelten für diejenigen Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/22 beginnen die Prüfungsleistungen Vorlesung 'Sozialpsychologie' und Übung 'Inferenzstatistik'.
4 Wiederholung von Prüfungen - Krankheitsfall
Im Krankheitsfall oder zur Wiederholung von Prüfungen bitte die folgenden Formulare beachten:
- Hinweise zur Wiederholung von Klausuren finden Sie in der jeweils gültigen Prüfungsordnung. Gerne auch Beratung im Prüfungsamt
- Regelungen für ärztliche Atteste
- Musterantrag auf Rücktritt wegen Krankheit
5 Praktikum
Im Rahmen des Studiengangs B.Sc.-Psychologie sind zwei berufspraktische Tätigkeiten in Form zweier Praktika vorgesehen.
Das Orientierungspraktikum:
Im Rahmen des Moduls Orientierungspraktikum, das einen Leistungsumfang von 5 ECTS-Punkten hat, ist eine berufspraktische Tätigkeit mit einem zeitlichen Umfang von 150 Arbeitsstunden bei einer geeigneten öffentlichen oder privaten Einrichtung zu absolvieren; es sind nur Studienleistungen zu erbringen. Das Orientierungspraktikum, das einen Einblick in mögliche Berufsfelder für Absolventen/Absolventinnen des Studiengangs bieten soll, soll zwischen dem ersten und dritten Fachsemester in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Vor der Ableistung des Orientierungspraktikums hat der/die Studierende hierfür die Genehmigung des Fachprüfungsausschusses mit untenstehendem Antragsformular einzuholen. Voraussetzung für den Erwerb der für das Modul vorgesehenen ECTS-Punkte ist, dass der/die Studierende durch eine entsprechende Bescheinigung (siehe unten) der betreffenden Einrichtung nachweist, praktische Tätigkeiten im vorgesehenen zeitlichen Umfang abgeleistet zu haben.
Wird die Approbation als Psychotherapeut/Psychotherapeutin gemäß § 2 Psychotherapeutengesetz angestrebt, ist das Orientierungspraktikum den Vorgaben des § 14 PsychThApprO entsprechend in einer interdisziplinären Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder in einer anderen Einrichtung zu absolvieren, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.
In der Praktikumseinrichtung muss seit dem 01.06.2023 kein:e psychologische:r Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in mehr tätig sein.
Ein Praktikumsbericht ist nicht erforderlich.
Formulare Orientierungspraktikum:
- Checkliste für das Orientierungspraktikum(approbationskonform)
- Antrag auf Genehmigung Orientierungspraktikum (approbationskonform)
- Bestätigung der Praktikumsstelle (approbationskonform)
Email-Adresse für den Antrag auf Genehmigung: praktikum@psychologie.uni-freiburg.de
Die Praktikumsbestätigung ist im Original im Prüfungsamt einzureichen.
Das Berufspraktikum:
Im Rahmen des Moduls Berufspraktikum, das einen Leistungsumfang von 8 ECTS-Punkten hat, ist eine weitere berufspraktische Tätigkeit mit einem zeitlichen Umfang von 240 Arbeitsstunden bei einer geeigneten öffentlichen oder privaten Einrichtung zu absolvieren; es sind nur Studienleistungen zu erbringen. Voraussetzung für die Absolvierung des Berufspraktikums sind der Erwerb von mindestens 60 ECTS-Punkten im Bachelorstudiengang Psychologie und die erfolgreiche Absolvierung des Moduls Orientierungspraktikum. Das Berufspraktikum, das einen Einblick in mögliche Berufsfelder für Absolventen/Absolventinnen des Studiengangs bieten soll, soll zwischen dem dritten und fünften Fachsemester in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Vor der Ableistung des Berufspraktikums hat der/die Studierende hierfür die Genehmigung des Fachprüfungsausschusses mit untenstehendem Antragsformulareinzuholen. Voraussetzung für den Erwerb der für das Modul vorgesehenen ECTS-Punkte ist, dass der/die Studierende durch eine entsprechende Bescheinigung (siehe unten) der betreffenden Einrichtung nachweist, praktische Tätigkeiten im vorgesehenen zeitlichen Umfang abgeleistet zu haben.
Wird die Approbation als Psychotherapeut/Psychotherapeutin gemäß § 2 Psychotherapeutengesetz angestrebt, ist das Berufspraktikum den Vorgaben des § 15 PsychThApprO entsprechend in
- einer Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung,
- einer Einrichtung der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nr. 1 genannten Einrichtungen vergleichbar ist,
- einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder
- einem sonstigen Bereich der institutionellen Versorgung
zu absolvieren, in der beziehungsweise dem Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, Psychologische Psychotherapeuten/Psychologische Psychotherapeutinnen oder Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen tätig sind.
Ein Praktikumsbericht ist nicht erforderlich.
Formulare Berufspraktikum (BQT1):
- Checkliste für das Berufspraktikum (approbationskonform)
- Antrag auf Genehmigung Berufspraktikum (approbationskonform)
- Bestätigung der Praktikumsstelle (approbationskonform)
Email-Adresse für den Antrag auf Genehmigung: praktikum@psychologie.uni-freiburg.de
Die Praktikumsbestätigung ist im Original im Prüfungsamt einzureichen.
Hinweise zu den Praktika:
Praktika, die nicht approbationskonform abgelegt werden, müssen psychologische Tätigkeiten umfassen und unter Anleitung eines/r Psycholog:in abgeleistet werden. Formulare für diese Praktika finden Sie hier:
- Antrag auf Genehmigung Orientierungspraktikum (nicht approbationskonform)
- Bestätigung der Praktikumsstelle (nicht approbationskonform)
- Antrag auf Genehmigung Berufspraktikum (nicht approbationskonform)
- Bestätigung der Praktikumsstelle (nicht approbationskonform)
Zur Unterstützung Ihrer Suche nach geeigneten Praktikumsstellen finden Sie eine Übersicht mit approbationskonformen Praktikumseinrichtungen Ihrer Vorgänger:innen in der Institutsbibliothek und im Ilias Ordner: Übersicht Praktika B.Sc. polyvalent.
Fachschaft: Bitte füllen Sie zusätzlich den freiwilligen Erfahrungsbericht zum Praktikum der Fachschaft aus und helfen Ihren Kommiliton:innen bei der Praktikumssuche. Den Bericht laden Sie direkt im Ilias Ordner der Fachschaft hoch oder senden ihn an: fachschaft@psychologie.uni-freiburg.de.
Bei Praktika, die in Versorgungsinstitutionen für Kinder und Jugendliche abgelegt werden, muss der Praktikumsstelle ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Bitte drei Monate vor Praktikumsbeginn bei der zuständigen Stelle darum kümmern.
6 Forschungsorientiertes Praktikum
Informationen zur Vergabe der Gruppenplätze für das Forschungsorientierte Praktikum im 5. Fachsenmester finden Sie hier:
- Merkblatt des Prüfungsamtes zur Vergabe der Praktikumsplätze für das Wintersemester 2024/25
- Informationen zu den einzelnen Abteilungen (aktualisiert Praktikum Allgemeine Psychologie 26.6.2024)
Praktikumsplatzvergabe für Wintersemester 2024/25: 24.6. bis 28.6.2024
Für das die Vergabe der Versuchspersonenstunden innerhalb des Forschungsorientierten Praktikums bitten wir Sie, folgende Formulare und/oder das Versuchspersonenverwaltungssystem Sona zu verwenden:
Teilnehmerliste für Versuche im Rahmen des Forschungsorientierten Praktikums
Bescheinigung über Versuchspersonenstunden im Rahmen des Forschungsorientierten Praktikums
Versuchspersonenverwaltungssystem Sona
7 Bachelorarbeit
Die Bachelor of Science-Arbeit komplementiert den Studiengang der Psychologie. Sie wird in der Regel im sechsten Semester geschrieben. Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 125 ECTS-Punkte erworben und die Module Orientierungspraktikum, Berufspraktikum und Forschungsorientiertes Praktikum erfolgreich absolviert hat. Die Bachelorarbeit ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten zu erstellen und hat einen Umfang von 12 ECTS-Punkten. Weitere Informationen stehen in der Prüfungsordnung!
Antrag auf Zuteilung der Bachelorarbeit (pdf)
Information zur Anfertigung des Exposées (pdf)
Information zur Anfertigung der Bachelorarbeit (pdf)
Erklärung selbständige Verfassung (pdf)
Formular für Betreuer/innen zur Begutachtung (Word)
8 BOK
"Berufsfeldorientierte Kompetenzen" im Hauptfach Psychologie sollen Kenntnisse im interdisziplinären und praktischen Bereich vermitteln. Jeder Studierende muss bestimmte außerpsychologische Veranstaltungen während dem Studium wählen, die dann meist in Blockveranstaltungen oder wöchentlichen Kursen stattfinden. Die Anmeldung erfolgt zu einem vorgesehenen Zeitpunkt (bitte rechtzeitig erkunden, die Plätze sind sehr schnell belegt!) beim Zentrum für Schlüsselqualifikationen. Psychologiestudierende können Veranstaltungen aus allen Bereichen (Management, Kommunikation, Medien, EDV und Sprachen) besuchen. Insgesamt müssen 8 ECTS-Punkte erworben werden.
Im Bachelor-Studiengang Psychologie werden allerdings insgesamt 20 ECTS-Punkte in dem Bereich BOK verlangt. Die restlichen ECTS-Punkte werden anhand von einem berufsbezogenen 8-wöchigen Praktikum samt Praktikumsbericht erworben.
9 Fachfremdes Wahlfach (für Psychologie B. Sc. Studierende)
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Science ist ein sogenanntes Fachfremdes Wahlmodul abzulegen. Insgesamt müssen dazu 4 ECTS erworben werden – das Modul muss bis zum Ende des Studiums absolviert sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Nebenfach/Wahlmodul.
10 Psychologie als Wahlpflichtfach (für Externe)
Bitte nehmen Sie unbedingt vor Aufnahme des Studiums der Psychologie als Wahlpflichtfach Kontakt mit dem Prüfungsamt auf!