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Orientierungspraktikum vor Beginn des Studiums

Im Bachelorstudium wird bis zu Beginn des 3. Fachsemesters ein Orientierungspraktikum im Umfang von 150 Stunden absolviert. Dieses Praktikum können Sie auch bereits vor Beginn Ihres Studiums machen und sich dann für Ihr Studium anrechnen lassen.

Das Praktikum muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Praktikum muss in einer interdisziplinären Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder in einer anderen Einrichtung absolviert werden, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden (entsprechend des § 14 PsychThApprO).

Anhand dieser Checkliste für das Orientierungspraktikum können Sie die Voraussetzungen der Einrichtung selbst prüfen.

Anhand der Praktikumsbestätigung lassen Sie sich Ihr Praktikum von der Einrichtung bestätigen. Diese reichen Sie dann nach Beginn Ihres Studiums, zusammen mit dem von Ihnen aufgefüllten Antrag auf Genehmigung des Orientierungspraktikums im Prüfungsamt ein.

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