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Versuchspersonenstunden

Das Bachelorstudium setzt unter anderem auch 25 Stunden Erfahrung als Versuchspersonen in typischen Situationen und mit typischen Verfahren psychologischer Datenerhebung voraus. Diese Stunden werden in Form einer Bescheinigung nachgewiesen, die vom Versuchsleiter bzw. dem verantwortlichen Lehrenden unterschrieben werden müssen. Diese Studienleistung im umfang von einem ECTS ist Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung des Empirisch-experimentellen Praktikums des 5. Semesters.
 

 

 

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