Information about the documents for the application
Recognized documents are original certificates, digital originals with verification code and certified copies. Scan these documents if needed and upload them in your application.
Please note: Documents alone with the note, "this letter has been typed and is valid without a signature", are not recognized.
Language certificates
An overview of the recognized language certificates for English proficiency level B2 and German proficiency level B2 is available on the website Language Certificates of the Student Service Center. The University of Freiburg does not recognize other certificates. Language certificates have to be submitted within the application deadline.
Translation of documents
If the documents required under "Documents for the application" are not in German, English or French, an officially certified translation in German or English is required. Scan the officially certified translation and upload it into your application (according to the selection regulations § 4).
Selection regulations
You can read the full version of the selection regulations here:
M.Sc. Psychology (in German only)
Hinweise zu den Unterlagen im Zulassungsantrag
Arten von anerkannten Unterlagen
Als anerkannte Unterlagen gelten originale Bescheinigungen, digitale Originale mit Verifikationscode und amtlich beglaubigte Kopien. Scannen Sie diese Dokumente bei Bedarf ein und laden sie in Ihrem Zulassungsantrag hoch.
Bitte beachten Sie: Unterlagen allein mit dem Vermerk, "dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig", reichen nicht als Nachweis aus.
Sprachnachweise
Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweisen für Englischkenntnisse Niveau B2 und Deutschkenntnisse Niveau B2 finden Sie auf der Internetseite Sprachnachweise des Service Center Studium. Andere Nachweise werden an der Universität Freiburg nicht anerkannt. Sprachnachweise müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Übersetzung von Unterlagen
Sind die unter „Unterlagen für den Zulassungsantrag“ erforderlichen Unterlagen nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst, benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache. Scannen Sie die amtlich beglaubigte Übersetzung und laden sie ebenfalls in Ihrem Zulassungsantrag hoch (gemäß Auswahlsatzung § 4).
Auswahlsatzungen
Den vollständigen Wortlaut der Auswahlsatzung können Sie hier nachlesen:
M.Sc. Psychology