Hinweise zu den Unterlagen im Zulassungsantrag
Das Institut nimmt die Prüfung von Unterlagen in der Bewerbungsphase vor. Daher sind individuelle Prüfungen oder Einschätzungen vor der Bewerbung nicht möglich.
Arten von anerkannten Unterlagen
Als anerkannte Unterlagen gelten originale Bescheinigungen, digitale Originale mit Verifikationscode und amtlich beglaubigte Kopien. Scannen Sie diese Dokumente bei Bedarf ein und laden sie in Ihrem Zulassungsantrag hoch.
Bitte beachten Sie: Unterlagen allein mit dem Vermerk, "dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig", reichen nicht als Nachweis aus.
Berufsrechtliche Anerkennung
Der Hinweis auf die berufsrechtliche Anerkennung sollte in Ihrem Zeugnis oder einem offiziellen Beiblatt ausgewiesen sein. Alternativ können Sie die Vorlage vom Fakultätentag (bei Bedarf mit Anhang) von der Universität Ihre Bachelorstudiums ausfüllen lassen.
Sprachnachweise
Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweisen für Deutschkenntnisse Niveau C1 und Englischkenntnisse Niveau B2 finden Sie auf der Internetseite Sprachnachweise des Service Center Studium. Andere Nachweise werden an der Universität Freiburg nicht anerkannt. Sprachnachweise müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen.
Übersetzung von Unterlagen
Sind die unter „Unterlagen für den Zulassungsantrag“ erforderlichen Unterlagen nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst, benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache. Scannen Sie die amtlich beglaubigte Übersetzung und laden sie ebenfalls in Ihrem Zulassungsantrag hoch (gemäß Auswahlsatzung § 4).
Auswahlsatzungen
Den vollständigen Wortlaut der Auswahlsatzung können Sie hier nachlesen: