Mitglieder der Prüfungsausschüsse Psychologie
Prüfungsausschuss für den Diplomstudiengang Psychologie
Vorsitzender:
Prof. Dr. Alexander Renkl (Abteilung für Pädagogische und Entwicklungspsychologie)
Mitglieder:
Prof. Dr. Dr. Jürgen Bengel (Abteilung für Rehabilitationspsychologie und Psychotherapie)
Prof. Dr. Karl Christoph Klauer (Abteilung für Sozialpsychologie und Methodenlehre)
Prof. Dr. Hans Spada (Abteilung für Allgemeine Psychologie)
Wissenschaftlicher Dienst:
Dipl.-Psych. Tobias Stächele (Abteilung für Biologische und Differentielle Psychologie)
PD Dr. Andrea Bender (Abteilung für Allgemeine Psychologie)
Studierende:
Simon Hillebrand
Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Psychologie
Vorsitzender:
Prof. Dr. Alexander Renkl (Abteilung für Pädagogische und Entwicklungspsychologie)
Mitglieder:
Prof. Dr. Dr. Jürgen Bengel (Abteilung für Rehabilitationspsychologie und Psychotherapie)
Prof. Dr. Karl Christoph Klauer (Abteilung für Sozialpsychologie und Methodenlehre)
Prof. Dr. Hans Spada (Abteilung für Allgemeine Psychologie)
PD Dr. Andrea Bender (Abteilung für Allgemeine Psychologie)
Dipl.-Psych. Tobias Stächele (Abteilung für Biologische und Differentielle Psychologie)
Studierende:
Isabell Schulze
Fach-Zwischenprüfungsausschuss, Magisterstudiengang, Nebenfach Psychologie
Vorsitzender:
Prof. Dr. Alexander Renkl (Abteilung für Pädagogische und Entwicklungspsychologie)
Studierenden, die Studienprobleme haben, wird dringend empfohlen, sich an die Studienberatung, an die hauptberuflich Lehrenden und an das Prüfungsamt oder an den Prüfungsausschußvorsitzenden zu wenden. Studierende, die beabsichtigen einen Antrag beim Prüfungsauschuß/Prüfungsamt einzureichen, können sich durch das Prüfungsamt beraten lassen. Zur Beratung stehen in schwierigen Fällen auch die hauptberuflich Lehrenden sowie die Mitglieder der Prüfungsausschüsse zur Verfügung.
Studierende, die einen Antrag beim Prüfungsauschuß/Prüfungsamt eingereicht haben, sollten ihren Antrag dem Mitarbeiter des Prüfungsamtes erläutern. In schwierigen Fällen können die Anträge dem Mitglied des Vertrauens / den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse in deren Sprechstunden erläutert werden.
