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Diplomstudiengang

Hier finden Sie Informationen und Termine vom Prüfungsamt, die den Diplomstudiengang betreffen. Bitte beachten Sie auch die ergänzenden Informationen unter 'Studium und Lehre'.

Prüfungsamt

Das Prüfungsamt Psychologie ist als Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zuständig für die Durchführung und Organisation der Prüfungen im Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) und in den Masterstudiengängen (M.Sc.). Gerne beraten wir Sie in allen Prüfungsangelegenheiten für das Fach Psychologie.

 

Kontakt

  • Dr. Michael Scheuermann:

     0761/203-2499

  • Kornelia Kappeler:

     0761/203-9406


Postanschrift:

  • Prüfungsamt

     Engelbergerstraße 41, EG
     79085 Freiburg
     Tel.  0761 / 203-2499 oder 203-9406
     Fax  0761 / 203-2471
 

Öffnungszeiten

  • montags, mittwochs und freitags von 8 bis 11 Uhr.

 


Im Folgenden finden sie Informationen die Studierende des  Diplomstudiengangs betreffen.

1 Prüfungsordnung & Zulassungsordnung

 

2 Studienverlaufsplan

 


3 Prüfungsanmeldung, Prüfungszeitraum & Klausuren

 

Prüfungsanmeldung:

Herbst 201221.05.2012 - 25.05.2012         elektronisch!!!

 

Prüfungszeitraum:

Herbst 2012 03.09.2012 - 05.10.2012

 

Klausuren:

Herbst 2012 Evaluation und Forschungsmethodik 03.09.2012

 

Die von Ihnen elektronisch durchgeführte Anmeldung erlangt erst mit der Zulassung Gültigkeit. Die Zulassungslisten werden per Aushang bekannt gegeben.
Zur Zulassung müssen die nach Prüfungsordnung notwendigen Unterlagen fristgerecht eingereicht werden und vollständig vorliegen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung beschrieben. Fehlende Unterlagen werden vom Prüfungsamt nicht angemahnt, es besteht aber die Möglichkeit, sich kurzfristig vor dem Prüfungszeitraum über entsprechenden Aushang über noch Fehlendes zu informieren.

Der folgende Meldebogen ist bei jeder Prüfungsanmeldung erneut abzugeben – auch bei Wiederholungsprüfungen, 2. Abschnitt etc.

Verwenden Sie zur Abgabe der Leistungsnachweise bitte die folgenden Formulare:

  • Bogen für Abgabe von Leistungsnachweisen - Diplom

 

Eine Abmeldung von schon angemeldeten Prüfungen ist mit kurzem schriftlichem Antrag (formlos) an das Prüfungsamt bis zum jeweiligen Zulassungstermin möglich - nach diesem Termin ist nur noch ein Rücktritt aus schwerwiegenden Gründen möglich.

 


4 Wiederholung von Prüfungen – Krankheitsfall

Werden Prüfungen wegen Krankheit nicht angetreten, ist umgehend ein ärztliches Attest vorzulegen. Es gelten die Regelungen für ärztliche Atteste wie im B.Sc. oder M.Sc.

 


5 Diplomarbeit

Zu den Fachprüfungen bzw. dem zweiten Abschnitt der Staffelprüfung am Ende des zweiten Studienabschnittes kann nur zugelassen werden, wer die Diplomarbeit bestanden hat. Zwischen der Abgabe der Diplomarbeit und der Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt müssen mindestens neun Wochen liegen.

Die Diplomarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Diplomarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten.

 


 

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