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Prüfungsanmeldung, Abmeldung, Rücktritt, Versäumnis, Krankheit

Die Anmeldung zu den Prüfungen des Bachelors, des Masters und des Diploms erfolgt zweimal jährlich elektronisch unter Online Prüfungsanmeldung. Außerhalb der Anmeldefristen ist der Link nicht zu erreichen. Achtung: BA-Nebenfachanmeldung  erfolgt über die GeKO und nicht über das  Prüfungsamt Psychologie.

Anmeldung für Herbst 2011 ist vom 30.05. bis zum 10.06.2011 unter Online Prüfungsanmeldung möglich. Bitte lesen Sie die dort gegebenen Hinweise sorgfältig und nehmen Sie bei Problemen umgehend mit uns Kontakt auf!

 

Nur für Studierende im Diplomstudiengang:

Achtung - Neuregelung zur Abgabe von Unterlagen:

Bitte beachten Sie: Reichen Sie Ihre Unterlagen und Leistungsnachweise während der Anmeldefrist, d.h. bis zum 10. Juni 2011 gesammelt beim Prüfungsamt ein (Alle Unterlagen und den Meldebogen ausgefüllt im Umschlag in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt). Später eingereichte Unterlagen können leider nicht mehr angenommen werden! Lediglich Leistungsnachweise, die in diesem Semester erst erworben werden können Sie bis zum 10.  August 2011 nachreichen! Sie können nur zu den Prüfungen zugelassen werden, wenn alle Unterlagen bis zum 10.06.2011 bzw 10.08.2011 vollständig vorliegen. Informieren Sie sich über fehlende Unterlagen!

Die von Ihnen elektronisch durchgeführte Anmeldung erlangt erst mit der Zulassung Gültigkeit. Die Zulassungslisten werden per Aushang bekannt gegeben.
Zur Zulassung müssen die nach Prüfungsordnung notwendigen Unterlagen fristgerecht eingereicht werden und vollständig vorliegen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung beschrieben. Fehlende Unterlagen werden vom Prüfungsamt nicht angemahnt, es besteht aber die Möglichkeit, sich kurzfristig vor dem Prüfungszeitraum über entsprechenden Aushang über noch Fehlendes zu informieren.

Der folgende Meldebogen ist bei jeder Prüfungsanmeldung erneut abzugeben – auch
bei Wiederholungsprüfungen, 2. Abschnitt etc.

Verwenden Sie zur Abgabe der Leistungsnachweise bitte die folgenden Formulare:

  • Bogen für Abgabe von Leistungsnachweisen - Diplom

Eine Abmeldung von schon angemeldeten Prüfungen ist mit kurzem schriftlichem Antrag (formlos) an das Prüfungsamt bis zum jeweiligen Zulassungstermin möglich - nach diesem Termin ist nur noch ein Rücktritt aus schwerwiegenden Gründen möglich. Werden Prüfungen wegen Krankheit nicht angetreten, ist umgehend ein ärztliches Attest vorzulegen. Es gelten die Regelungen für ärztliche Atteste bzw. für die Wiederholung von Prüfungen. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den §§ 11, 19 und 27 der Prüfungsordnung.

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