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Information zur Psychotherapieausbildung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung   zum 01.09.2020 gliedert sich die universitäre Ausbildung in Psychotherapie in ein 3-jähriges polyvalentes bzw. approbationskonformes Bachelorstudium Psychologie gefolgt von einem 2-jährigen Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Das Masterstudium schließt mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung und der Erteilung der Approbation  (Erlaubnis zur Behandlung, Revision der Approbationsordnung) ab. Anschließend erfolgt eine mehrjährige Weiterbildung zur Psychotherapeut:in mit Fachkunde.


Studierende, die nach dem 01.09.2020 ein Studium neu beginnen, können nur noch über Bachelor- und Masterstudiengänge zur Approbation gelangen, welche die Erfordernisse der Approbationsordnung vom 04.03.2020 erfüllen.


An der Universität Freiburg ist der Bachelorstudiengang seit dem Wintersemester 2021/22 approbationskonform. Der Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie, der zur Approbation qualifiziert, wird ab dem Wintersemester 2023/24  angeboten.

Antworten auf viele Fragen zur Gesetzesreform finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).

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