Orientierungsprüfung
Der/Die Studierende hat in der Orientierungsprüfung nachzuweisen, dass er/sie sich in seinem/ihrem Studienfach grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet hat und somit für das von ihm/ihr gewählten Fach grundsätzlich geeignet ist. Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend durchgeführt. Im Bachelor of Science gilt die Orientierungsprüfung als bestanden, wenn die Prüfungsleistungen im Modul Entwicklungspsychologie und zur Lehrveranstaltung Inferenzstatistik in den ersten zwei Semestern erfolgreich absolviert wurden.
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Glossar