Berufspraktische Tätigkeit und begleitende Lehre
Zeitpunkt
Im zweiten Studienabschnitt (nach der Diplom-Vorprüfung) ist eine berufspraktische Tätigkeit in Form von sogenannten Außenpraktika abzuleisten. Diese Außenpraktika sollen den Studierenden ermöglichen, sich durch eigene Tätigkeit über die Berufsfelder der psychologischen Praxis zu orientieren und die Anwendung psychologischer Arbeitstechniken unter Anleitung zu üben.
Dauer
Der Studierende muss ein Halbjahrespraktikum oder Praktika von mindestens 14 Wochen Dauer bei einer Mindestdauer des einzelnen Praktikums von sechs Wochen ableisten. Diese berufspraktische Tätigkeit ist an Stellen zu erbringen, die dafür vom Prüfungsausschuss anerkannt sind. Die Praktika sollen sich - falls nicht ein Halbjahrespraktikum abgeleistet wird - hinsichtlich der in ihnen repräsentierten psychologischen Aufgabenbereiche unterscheiden. Das Praktikum kann über einen längeren Zeitraum verteilt abgeleistet werden, wenn es für die Erfordernisse des Berufsfeldes vorteilhaft erscheint. Außenpraktika sollen in der Regel während des Hauptstudiums absolviert werden.
Praktikumsstellen
Das Institut benennt Außenpraktikumsstellen, die es im Berufsfeldbereich der von ihm angebotenen Anwendungsfächer für geeignet hält. Listen dieser Stellen sind beim Dozenten für Außenpraktikumsangelegenheiten sowie in der Bibliothek des Instituts einsehbar. Außenpraktikumsstellen, die vom Institut nicht ausdrücklich benannt wor-den sind, müssen folgenden Merkmalen genügen:
Die Praktika sollen in der Regel unter Anleitung eines/r Diplompsychologen/in durchgeführt werden.
Die Studierenden sollen sich innerhalb der Praktika über die Berufsfelder psychologischer Praxis, auf die die Anwendungsfächer des Hauptfachstudiums vorbereiten, orientieren und die Anwendung psychologischer Arbeitstechniken unter Anleitung üben.
Tätigkeiten im Psychologischen Institut können ausnahmsweise als Außenpraktika anerkannt werden, doch muss gewährleistet sein, dass diese Tätigkeiten denen in anderen praktisch-psychologischen Berufsfeldern hinreichend ähneln und dass entsprechende Betreuung stattfindet.
Forschungspraktika
Ein sogenanntes Forschungspraktikum ist zugelassen. Es dürfen nicht mehr als sechs Wochen angerechnet werden. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts ist mit der Beratung in Außenpraktikumsangelegenheiten betraut (siehe Aushang). In den Lehrveranstaltungen der Anwendungsfächer und einem Außenpraktikumsseminar wird einerseits auf die Erfahrungsbildung in den Außenpraktika vorbereitet, andererseits werden diese Erfahrungen nachträglich ausgewertet. In dem Außenpraktikumsseminar soll die Verbindung zwischen Praktikumserfahrungen und Lehrveranstaltungen des Ausbildungsprogramms hergestellt werden. In die Seminararbeit werden die Außenpraktikumsberichte, die in unmittelbarem Anschluss an das Praktikum zu erstellen sind, einbezogen.
Arbeitsbescheinigung
Über jedes abgeleistete Praktikum muss eine vom Betreuer (Arbeitgeber) unterzeichnete Arbeitsbescheinigung (Zeugnis) ausgestellt werden. Die Bescheinigung muss Angaben über die Dauer des Praktikums, die Arbeitszeit (es wird eine wöchentliche Arbeitszeit im Umfang einer ganzen Planstelle für erforderlich gehalten) und die ausgeübte Tätigkeit enthalten.
Leistungsnachweis
Notwendige Leistungsnachweise für die Anmeldung zur Diplomprüfung sind die Arbeitsbescheinigungen und Praktikumsberichte über die beiden Praktika beziehungsweise das Halbjahrespraktikum.
Für die Erhöhung der Berufseinstiegschancen ist ein sehr gutes Zeugnis unter Beurteilung und Nennung von Tätigkeitsbereichen sowie Beurteilung der Person ausserordentlich hilfreich. Man beachte aber auch hier die "Geheimsprache" für die Abfassung von Arbeitszeugnissen.
