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Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Jeweils mit Beginn Wintersemester stehen im Studiengang Psychologie B.Sc. Hauptfach voraussichtlich 100 Studienplätze und im Studiengang Psychologie B.A. Nebenfach voraussichtlich 30 Studienplätze zur Verfügung.

Voraussetzungen

Bewerber für die Studiengänge Psychologie B.Sc. Hauptfach und Psychologie B.A. Nebenfach benötigen ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist. Eine Zulassung aufgrund der allgemeinen Fachhochschulreife ist nicht möglich.

Bewerbung

Achtung: Wir sind nicht zuständig für Anträge auf Zulassung im Fach Psychologie bzw. Bewerbungen für Studienplätze. Anträge, die uns direkt erreichen, können leider nicht bearbeitet oder weitergeleitet werden.

JETZT ONLINE-BEWERBUNG für das Wintersemester: Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber können sich hier online vom 1. Juni bis zum 15. Juli für das Studium in Freiburg bewerben. Vorteilhaft ist, der geringe Aufwand über das Online-Portal und die Möglichkeit, sich über den aktuellen Bearbeitungsstand der Bewerbung jeder Zeit zu informieren.

 

Für die Studiengänge Psychologie B.Sc. Hauptfach und Psychologie B.A. Nebenfach erfolgt alternativ die Bewerbung direkt beim:

Service Center Studium - Studierendensekretariat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Postfach 79085 Freiburg

Dort sind auch die Bewerbungsunterlagen erhältlich bzw. stehen im Internet zum Download zur Verfügung. Dem Antrag sind in Kopie das Abiturzeugnis (siehe Voraussetzungen) und die Nachweise über eine ggf. vorhandene Berufsausbildung beizufügen.

 

Nicht-EU-Ausländer ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung richten ihre Bewerbung bitte an:

Service Center Studium - International Admissions and Services der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
79085 Freiburg

Das Studium in den Studiengängen Psychologie B.Sc. Hauptfach und Psychologie B.A. Nebenfach an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli eines Jahres (Ausschlussfrist). Entscheidend ist der Eingang der Bewerbungsunterlagen, nicht der Poststempel. 

 

Auswahl

Übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der angebotenen Studienplätze zum ersten Fachsemester, so erfolgt eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach dem Grad ihrer Qualifikation. Die Plätze werden zu 10 % nach Wartezeit und zu 90 % nach folgendem Auswahlverfahren vergeben:

  • im Abiturzeugnis ausgewiesene Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der unten genannten oder einem vergleichbaren Ausbildungsberuf,
  • eine mindestens sechsmonatige ununterbrochene praktische Tätigkeit (auch im Rahmen des Zivildienstes oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder im Wehrdienst - hier nur im Sanitätsbereich) in Einrichtungen aus den Sektoren: Krankenpflege, Rehabilitation, Altenpflege, Heil- und Erziehungspflege, Erziehungs- und Bildungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Fort- und Weiterbildung; dabei muss die Tätigkeit jeweils einen fachspezifischen Bezug zum Inhalt der Einrichtung aufweisen. 

Die Auswahl erfolgt aufgrund einer Rangliste. Für die Bildung der Rangliste werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt:

  • Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, verbessert sich die im Abiturszeugnis ausgewiesene Durchschnittsnote um 0,3. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die eine mindestens sechmonatige praktische Tätigkeit nachweisen, verbessert sich die im Abiturzeugnis ausgewiesene Durchschnittsnote um 0,1. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits aufgrund einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Anhebung der Durschnittsnote erhalten haben, können keine weitere Anhebung aufgrund einer praktischen Tätigkeit erfahren.
  • Entsprechend des so vermittelten Wertes wird die Rangliste der Studienbewerberinnen und -bewerber, beginnend mit dem niedrigsten Wert, gebildet, auf deren Grundlage das Studierendensekretariat nach Entscheidung durch den Rektor die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erteilt. Die nicht ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen an den Nachrückverfahren der Rangliste teil.

Folgende Berufe werden bei abgeschlossener Ausbildung im Auswahlverfahren berücksichtigt:

Altenpfleger/in, Arbeitstherapeut/in, Arzthelfer/in, Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in, Bankkauffrau/-mann, Betriebswirt/in, Biologisch-technische/r Assistent/in, Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Erzieher/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpraktiker/in, Informatiker/in, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Kinderpfleger/in; Krankenschwester/-pfleger, Logopäde/Logopädin, Mathematisch-technische/r Assistent/in, Medizinische/r Dokumentar/in, Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in, Physiotherapeut/in, Psychatriepfleger/schwester, Rettungsassistent/in, Umweltschutztechnische/r Assistent/in, Werbeassistent/in, Werbekauffrau/-mann.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne beim Prüfungsamt:
pruefungsamt@psychologie.uni-freiburg.de

 

Satzungen und Bekanntmachungen

 

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