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Stipendien

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Graduiertenkolleg "Menschliche und maschinelle Intelligenz"


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Mitglieder in Graduiertenkollegs können sowohl Doktoranden und Postdoktoranden mit als auch ohne Stipendium werden. Mit Stipendium Geförderte werden als Stipendiaten, ohne Stipendium Geförderte als Kollegiaten bezeichnet. In jedem Graduiertenkolleg steht eine bestimmte Anzahl von Stipendienplätzen für Doktoranden und Postdoktoranden zur Verfügung. Die Anzahl der Kollegiaten ist dagegen nicht festgelegt, sondern hängt von den Möglichkeiten der externen Finanzierung ab.

Unser Graduiertenkolleg kann insgesamt 11 Doktoranden mit Stipendien fördern.

Promotionsstipendien

Doktoranden erhalten ab 01.04.2000 einen Stipendiengrundbetrag von 1.800 DM monatlich. Zusätzlich wird ein Sachkostenzuschuß von 200 DM monatlich gewährt. Verheiratete Doktoranden und/oder Doktoranden mit Kind/ern erhalten außerdem einen Familienzuschlag in Höhe von 300 DM monatlich (Für unverheiratete Mütter bzw. Väter muß eine Unterhaltspflicht für das Kind vorliegen).

Auf Antrag und gegen Nachweis kann ein zusätzlicher Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Die Höhe hängt von der Anzahl der zu betreuenden Kinder ab:

Promotionsstipendien werden zunächst für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Auf begründeten Antrag kann das Stipendium um bis zu 12 Monate verlängert werden. Die Gesamtförderdauer für Doktoranden in Graduiertenkollegs beträgt maximal drei Jahre.

Reise- und Sachmittel

Die finanzielle Unterstützung von Doktoranden und Postdoktoranden umfaßt neben dem Stipendium auch Reisemittel für die Teilnahme an internationalen Kongressen, Tagungen und Workshops, die der Förderung der Dissertation bzw. der Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Karriere dienen. Daneben stehen Sachmittel für die Durchführung der Dissertation, z.B. Versuchspersonengelder, auf Antrag zur Verfügung. Den Kollegiaten des Kollegs stehen Reise- und Sachmittel zur Verfügung.

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17.02.2000